Umsatzsteuer - 25. Oktober 2022

Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7030 / 22 / 10016 :005 vom 25.10.2022

Durch das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I 2022 Seite 1743) wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

Das Schreiben geht dabei auf folgende Punkte ein:

  1. Umsatzsteuersatzsenkung
    1.1 Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und Wärme über ein Wärmenetz
    1.2 Anwendungsregelung für Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (§ 27 Abs. 1 UStG)
  2. Auswirkungen der befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze
    2.1 Anwendungsbereich
    2.2 Anwendungszeitraum
  3. Vereinfachungsregelungen
    3.1 Abrechnung auf Grundlage des Gastages
    3.2 Abrechnung von Gas- und Wärmelieferungen
    3.3 Gewährung von Jahresboni, Jahresrückvergütungen und dergleichen
    3.4 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette
  4. Wiederanwendung des Regelsteuersatzes zum 1. April 2024

Quelle: Bundesministerium der Finanzen