Umsatzsteuer - 29. Juni 2020

Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020 (2. Aktualisierung)

Zweiter aktualisierter Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens (Az. III C 2 – S-7030 / 20 / 10009 :004)
BMF, Mitteilung vom 26.06.2020

Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Hierzu stimmt das Bundesministerium der Finanzen derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Es soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens förmlich veröffentlicht werden.

Der hier verfügbare Entwurf gibt nunmehr den Stand vom 26. Juni 2020 wieder.