Steuerfortentwicklungsgesetz - 20. November 2024

BdSt: Steuerfortentwicklungsgesetz trotz Ampelbruch beschließen!

BdSt, Mitteilung vom 19.11.2024

2025 droht Millionen von Arbeitnehmern eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung durch steigende Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen.

Deshalb ist es wichtiger denn je, den Abbau der kalten Progression, also die Berücksichtigung der Inflation zugunsten der Steuerzahler im Einkommensteuertarif 2025, voranzutreiben! Genau das hatte die Ampelkoalition mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz geplant. Der Abbau der kalten Progression war innerhalb der Ampelkoalition lange strittig. Doch dann schien die steuerpolitische Vernunft zu siegen. Das Bundeskabinett einigte sich im Sommer auf ein entsprechendes Steuerfortentwicklungsgesetz. Im Folgenden parlamentarischen Verfahren fand Anfang Oktober die dazugehörige Anhörung im Finanzausschuss statt.

Hier konnten wir als geladene Sachverständige erneut für den Abbau der kalten Progression, also die Berücksichtigung der Inflation zugunsten der Steuerzahler im Einkommensteuertarif 2025, werben. Doch durch den Bruch der Ampelkoalition ist nun wieder alles offen. Was hingegen sicher ist, sind drastische Verschärfungen im Sozialversicherungsbereich, insbesondere durch die im kommenden Jahr deutlich steigenden Beitragssätze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie massiv steigende Beitragsbemessungsgrenzen.

468 Euro weniger netto droht einer Familie (4 Personen, Alleinverdiener, verheiratet) 2025 wegen der drastisch steigenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung. Mit welchen Belastungen Sie rechnen müssen, zeigen unsere Berechnungen auf. Deshalb unser Appell an den Bundestag: Das Steuerfortentwicklungsgesetz jetzt trotz Ampelbruch beschließen!

Quelle: Bund der Steuerzahler