Einkommensteuer - 20. Mai 2021

BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil kommt Ende Mai

BdSt, Mitteilung vom 19.05.2021

Rechenmethode der Finanzämter wankt

Über unsere Musterklage zur Doppelbesteuerung von Renten hat am 19.05.2021 der Bundesfinanzhof (BFH) – das höchste deutsche Steuergericht – verhandelt. Das Urteil wird am 31. Mai verkündet. „Mit Spannung sehen wir der Entscheidung entgegen. Die BFH-Richter haben sehr intensiv nachgefragt. Vor allem die Berechnungsmethode der Finanzverwaltung scheint zu wanken,“ kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel die Verhandlung am 19.05.2021.

Verfassung verbietet Renten-Doppelbesteuerung

Konkret ging es um die Frage, ob Senioren doppelt besteuert werden – ob also während des Erwerbslebens Rentenversicherungsbeiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und bei Rentenauszahlung die Rente erneut besteuert wird. Eine solche Doppelbesteuerung verbietet die Verfassung. Wie die Zweifachbesteuerung aber konkret ermittelt wird, ist umstritten. Genau darum ging es am 19.05.2021 bei Gericht: Mehr als sechs Stunden verhandelte der 10. BFH-Senat über das Thema.

BdSt-Service: Unser Mustereinspruch für Seniorinnen und Senioren

Inzwischen haben rund 142.000 Senioren Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid eingelegt, weil sie in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten. Ein solcher Einspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides beim Finanzamt möglich. Bei älteren Bescheiden greift der Einspruch nicht mehr. Wer konkret von den Gerichtsverfahren profitiert, hängt maßgeblich von der Entscheidung des Gerichts ab, die Ende Mai verkündet wird.

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.