Finanzverwaltung - 7. Dezember 2020

Bayern: Finanzamt wahrt Weihnachtsfrieden

FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 07.12.2020

Steuerverwaltung unterlässt Vollstreckungsmaßnahmen

Die Finanzämter in Bayern behalten ihre gute Tradition bei: Auch in diesem Jahr wird der „Weihnachtsfrieden“ gewahrt. „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sollen in der Weihnachtszeit gerade in diesem besonders schwierigen Jahr nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, teilte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am 07.12.2020 mit.

Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar auch während des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Die Finanzämter werden aber während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. „Dieses Entgegenkommen trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei. Es ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung“, so Füracker.

Quelle: FinMin Bayern