Kapitalertragsteuer - 18. Februar 2021

Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2401 / 19 / 10003 :001 vom 18.02.2021

Das BMF hat sein Schreiben vom 15.12.2017 zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG ergänzt.

Danach wird folgende Randziffer 79 neu eingefügt:

„VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung
Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30. Juni 2021 Einzelsteuerbescheinigungen nach Muster III, in der mit BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) veröffentlichten Form, erteilt werden.“

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF