Investmentsteuergesetz - 9. Dezember 2024

Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031 vom 18.11.2024

Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 wie folgt geändert:

Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:

  1. In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
    „1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“
    ersetzt.
  2. In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
    „1.1.2026“ ersetzt.
  3. In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe
    „31.12.2025“ ersetzt.
  4. In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
    „1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“
    ersetzt.
  5. In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe
    „31.12.2025“ ersetzt

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen