BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031 vom 18.11.2024
Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527 wie folgt geändert:
Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:
- In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
„1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“
ersetzt. - In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
„1.1.2026“ ersetzt. - In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe
„31.12.2025“ ersetzt. - In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „1.1.2025“ durch die Angabe
„1.1.2026“ und die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe „31.12.2025“
ersetzt. - In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „31.12.2024“ durch die Angabe
„31.12.2025“ ersetzt
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen