Einkommensteuer - 9. Juli 2020

Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 19/ 1 0058 :001 vom 19.06.2020

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersendet das BMF die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen.

Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.