Mitteilungsverordnung - MV - 18. Juni 2021

Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 - S-0229 / 20 / 10003 :011 vom 18.06.2021

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Januar 2021 – IV A 3 – S-0229 / 20 / 10003 :011 – (BStBl I 2021 S. 136) wie folgt geändert:

  1. In Randnummer 8 Satz 2 wird der zweite Halbsatz gestrichen.
  2. In Randnummer 25 wird die Angabe „(§ 1 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. MV)“ durch die Angabe „(§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. MV)“ ersetzt.
  3. In Randnummer 28 Satz 1 werden nach der Angabe „(z. B. Subventionen“ die Wörter „und ähnliche Fördermaßnahmen (wie z. B. für private Bau- und Sanierungsmaßnahmen)“ eingefügt.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF