Einkommensteuer - 11. Oktober 2024

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 2 - S 2700/21/10001 :003 vom 07.10.2024

Der EuGH hat mit Urteil vom 6. März 2007, C-292/04 „Meilicke“, entschieden, dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch eine ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. „Im Hinblick auf das Ziel, die Doppelbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen zu verhindern, die in Form von Dividenden ausgeschüttet werden“, muss im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für Gewinnausschüttungen von im Inland nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften eine mit § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EStG (in der Fassung vor StSenkG vom 23. Oktober 2000, BGBl. I S. 1433) vergleichbare Anrechnung ausländischer KSt gewährt werden (C-292/04, Leitsatz).

Mit dem Urteil vom 30. Juni 2011, C-262/09 „Meilicke II“, hat der EuGH zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen Stellung genommen. Danach ist für eine Steuergutschrift der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich.

Der BFH hat unter Berücksichtigung dieser EuGH-Urteile im Schlussurteil vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BStBl II S. …, Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Anwendung der vorgenannten Urteile die Vorgaben des neuen Schreibens.

(…)

Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen auf erhaltene Ausschüttungen anzuwenden, die noch nicht unter die Regelungen des Halbeinkünfteverfahrens (in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000, a. a. O.) fallen.

Das Schreiben ist auch auf Ausschüttungen von Drittstaaten-Gesellschaften anzuwenden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen