Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.03.2026
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftsteuergesetzes beantragt. Dabei kam es zu einer zu erlassenden Steuer in Höhe von 614 Millionen Euro. Diese Angaben gehen aus der Antwort (21/4304) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (21/3978).
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 154/2026