Jahressteuergesetz - 4. November 2022

Änderungswünsche der Länder zum Jahressteuergesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2022

Der Bundesrat hat in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (20/4229) eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (20/3879) vorgeschlagen. Dazu gehört beispielsweise, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr pauschal pro Jahr mit einem Betrag von 1.248 Euro angesetzt werden können, sondern der Betrag soll für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Arbeitszimmerpauschale nicht vorliegen, um ein Zwölftel reduziert werden.

Weitere Änderungswünsche betreffen unter anderem die Einkommensteuerbefreiung von Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen. Dieses Vorhaben wird von den Ländern begrüßt, allerdings soll die Steuerbefreiung auch für Photovoltaik-Anlagen gelten, die an bestimmten Mischgebäuden angebracht sind. Dabei handelt es sich um Gebäude, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen. Sachliche Gründe für diese Ungleichbehandlungen seien nicht zu erkennen, argumentieren die Länder. Die Bundesregierung stimmt einen Teil der Vorschläge des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung zu, andere werden hingegen abgelehnt.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 618/2022