Verbrauchsteuern - 3. März 2021

Änderung von Verbrauchsteuergesetzen beschlossen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.03.2021

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 03.03.2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) in geänderter Form beschlossen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Grüne votierten dagegen.

Das Gesetz soll Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen, deren Ziel es ist, den Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU zu erleichtern. Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für diese Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchsteuern zu vereinheitlichen. Ebenso sollen Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte angeglichen werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem. Dabei geht es um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zum Endverkäufer, der erst die Verbrauchsteuer abführen muss.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 277/2021