BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 - S-2197 / 19 / 10009 :010 vom 29.05.2024
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage des BMF-Schreibens vom 7. Juli 2020 (BStBl I S. 623), zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2021 (BStBl I S. 1805), durch die beigefügte Fassung ersetzt und um eine weitere Anlage ergänzt.
Anwendungsregelung
Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Dieses Schreiben ersetzt die den vorgenannten BMF-Schreiben beigefügte Anlage und ergänzt diese zusätzlich um eine weitere Anlage.
Schlussbestimmung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesfinanzministerium