EU-Steuern - 7. Januar 2021

Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie: Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 06.01.2021

Die EU-Kommission hatte in ihrem Aktionsplan für eine einfache und faire Besteuerung angekündigt, die Mehrwertsteuerrichtlinie zu ändern, um den Mehrwertsteuerausschuss in einen Komitologieausschuss umzuwandeln. Er soll die Annahme von Durchführungsrechtsakten in bestimmten Bereichen der Mehrwertsteuer durch die Kommission überwachen. Der Richtlinienvorschlag wurde am 21.12.2020 veröffentlicht und zielt auf eine einheitlichere Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften ab. Er kann bis zum 15.02.2021 kommentiert werden.

Der MwSt-Ausschuss ist derzeit ein beratender Ausschuss, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammensetzt und Fragen hinsichtlich der Anwendung der EU-Mehrwertsteuervorschriften prüft. Die unverbindlichen Leitlinien des Ausschusses gewährleisten laut EU-Kommission nicht immer eine einheitliche Anwendung des EU-Mehrwertsteuerrechts, was zu Doppel- oder Nichtbesteuerung und Rechtsunsicherheit für Unternehmen führen kann.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel