LSF Sachsen, Pressemitteilung vom 01.10.2024
Aktuell werden in Sachsen gefälschte Einkommensteuerbescheide im Namen der sächsischen Finanzämter in Papierform von unbekannten Absendern verschickt.
Es sind postalische »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag« im Umlauf, die als Absender ein sächsisches Finanzamt (allerdings mit unzutreffender Anschrift) oder die »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« ausweisen. Die Empfänger werden aufgefordert kurzfristig, binnen einer Woche, Einkommensteuer nachzuzahlen.
An diesen Anhaltspunkten ist leicht zu erkennen, ob es sich bei der Post im Briefkasten um einen echten Steuerbescheid handelt: Zum einen werden Steuerbescheide immer durch das jeweilige sächsische Finanzamt – unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Anschrift – erlassen. Weiterhin ergehen die Bescheide immer vom örtlich zuständigen Finanzamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der veranlagten Person und war mitunter auf den Fälschungen nicht immer korrekt. Hier wurden die Bescheide von vermeintlichen Finanzämtern verschickt, die für die Bearbeitung der Steuererklärung gar nicht zuständig sind. Eine Bezeichnung »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« wie auch das Siegel »Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.
Alle Steuernummern in Sachsen beginnen immer mit einer 2xx/xxx/xxxx. Die sächsischen Finanzämter haben zudem ausschließlich Bankverbindungen bei der Deutschen Bundesbank. Die Bescheide enthalten immer Erläuterungstexte, Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise. Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum Ort passen und mit 090- beginnen.
Die sächsischen Finanzämter und ihre Kontaktdaten sind unter der Internetadresse www.finanzamt.sachsen.de zu finden. Hier können Steuerpflichtige einen Abgleich vornehmen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide im Umlauf befinden. Daher bitten die sächsischen Finanzämter um besondere Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.
Beim Erhalt von Dokumenten der sächsischen Finanzämter wird gebeten, die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und IdNr. immer mit der eigenen Steuernummer und IdNr. abzugleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollte umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufgenommen werden.
Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten das zuständige Finanzamt zu informieren und Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Gleiches wird der Freistaat Sachsen bei den bereits festgestellten Fälschungen tun.
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Per E-Mail werden sie über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Sie können sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in Mein ELSTER bzw. in der verwendeten Software abrufen.
Quelle: Sächsische Staatskanzlei, Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen