DBA-Irland - 25. Mai 2021

Absprachen zwischen Deutschland und Irland vom 7. August 2020 sowie vom 18. Dezember 2020 – Sozialversicherungsrenten und Übergangsbestimmung des Art. 32 Abs. 5 DBA-Irland 2011/2014

BMF, Schreiben IV B 3 - S-1301-IRL / 19 / 10003 :001 vom 29.01.2021

Im Hinblick auf die Behandlung von Sozialversicherungsrenten wurden mit Irland am 7. August 2020 sowie am 18. Dezember 2020 die beiden als Anlage beigefügten Absprachen zum Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3. Dezember 2014 geänderten Fassung (DBA-Irland 2011/2014) unterzeichnet.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF