Statistik - 17. Juni 2020

3,4 Milliarden außergewöhnliche Belastung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.06.2020

Nach der letzten amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik von 2016 haben rund 11,1 Millionen Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
19/19827
) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (
19/19417
) mit. Die steuerlichen Mindereinnahmen durch diese Belastungen würden auf insgesamt 3,4 Milliarden Euro geschätzt. Die Aufwendungen seien weit überwiegend auf allgemeine außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbeträge und Unterhaltsaufwendungen entfallen.