Wertpapierhandel - 14. April 2021

Zustimmung zu Änderungen bei Wertpapierhandel

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.04.2021

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 14. April 2021 zwei von der Bundesregierung eingebrachte Entwürfe zum Wertpapierhandel beschlossen. Der Ausschuss unter der Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmte dem Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten“ (19/26929) in geänderter Form zu. Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst werden. So soll vor allem für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden.

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Die zweite Abstimmung betraf das Pfandbriefrecht. Der Finanzausschuss stimmte für den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen“ (CBD-Umsetzungsgesetz, 19/26927) in geänderter Form. Mit der Änderung des Pfandbriefrechts wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung „Pfandbrief“ bezog, wird ausgeweitet, um die Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“. Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierte Voraussetzungen erfüllen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 475/2021