EU-Recht - 25. November 2025

Zusatzrenten: Empfehlung der EU-Kommission zu Trackingsystemen, Renten-Dashboards und zur automatischen Mitgliedschaft

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.11.2025

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den Entwicklungen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt gewinnen Zusatzrenten (betriebliche als auch private Rentensysteme) für die Diversifizierung des Renteneinkommens an Bedeutung. Die EU-Kommission hat am 20.11.2025 ein Maßnahmenpaket zur Stärkung von Zusatzrenten vorgelegt, um Angebot und Nachfrage in diesem Bereich zu stärken. Es enthält neben einer Mitteilung, zwei Gesetzesvorschläge als auch eine Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten zu Trackingsystemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche, zu Übersichten über die Altersversorgung und zur automatischen Mitgliedschaft.

Da die Organisation der Rentensysteme in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt, soll die an die EU-Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung als Leitfaden gesehen werden. Ziel ist es, das Bewusstsein von Einzelpersonen für ihr zu erwartendes gesamtes Ruhestandseinkommen zu steigern und eine bessere Vorbereitung auf den Ruhestand zu unterstützen. Ferner sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der Prüfung und Überarbeitung der Tragfähigkeit und Angemessenheit ihrer Rentensysteme unterstützt werden.

Die EU-Kommission empfiehlt den EU-Mitgliedstaaten:

  • Einrichtung von Renten-Tracking-Systemen mit Informationen über die individuellen Rentenansprüche: Laut EU-Kommission verfügen die meisten EU-Mitgliedstaaten über eine eigene Online-Plattform für Rentenansprüche, jedoch fokussieren sich diese auf staatliche Renten und decken Zusatzrenten nicht ausreichend ab. Daher wird den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, nationale Renten-Tracking-Systeme mit allen Informationen über individuelle Rentenansprüche  aus allen Rentensystemen (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorge und ggf. private Vorsorgeprodukte) kostenlos für alle Einzelpersonen einzurichten bzw. bestehende Systeme zu erweitern. Damit das künftige Ruhestandeinkommen besser eingeschätzt werden kann bzw. fundierte Entscheidung bei der Finanzplanung getroffen werden können, sollte der Dienst idealerweise auch eine Prognose der Ansprüche aus allen Quellen enthalten. Des Weiteren wird auf eine nutzerfreundliche Gestaltung verwiesen, d. h. klare und verständliche Darstellung der Informationen und eine einfache Sprache. Den unterschiedlichen digitalen Kompetenzen verschiedener Bevölkerungsgruppen ist Rechnung zu tragen. So sollen ggf. nichtdigitale Informationen und persönliche Dienstleistungen bereitgestellt werden, um u. a. sicherzustellen, dass Personen mit Behinderungen Zugang zu zentralen Renteninformationen haben.

Die EU-Kommission unterstützt ferner die Einführung eines EU-Aufzeichnungsdienstes für Renten- und Pensionsansprüche (ETS), der bestehende nationale Renten-Tracking-Systeme verknüpft, um mobilen Arbeitnehmern einen Überblick über ihre Ansprüche in der EU zur Verfügung zu stellen. Bei der Konzeption ist daher von den EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die nationalen Tracking-Systeme im Hinblick auf die technische Infrastruktur und den Datenaustausch mit dem ETS kompatibel sind.

  • Übersichten über die Altersversorgung (Pension Dashboards): Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten bei der Beobachtung von Veränderungen der Rentendeckung sowie der Angemessenheit und Tragfähigkeit der Renten in allen Systemen zu unterstützen. Zudem soll das Dashboard vertrauenswürdige Daten liefern, auf deren Grundlage die EU-Mitgliedstaaten eine umfassende Renten- und Sozialreform konzipieren können. Daher fordert die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten auf, umfassende nationale Übersichten über die Altersversorgung einzurichten. Sie sollen aggregierte Daten aus staatliche Renten und Zusatzrenten, die einen Beitrag zur Angemessenheit und Tragfähigkeit des Rentensystems leisten, erfassen und öffentlich zugänglich machen. Die EU-Kommission ruft dazu auf, auf Daten zurückzugreifen, die bereits an öffentliche Stellen, z. B. von Pensionsfonds an Aufsichts- oder Statistikbehörden, gemeldet wurden. Die nationalen Dashboards könnten in ein EU-Renten-Dashboard (Einrichtung innerhalb von fünf Jahren) einfließen, um u. a. länderübergreifende Vergleiche, einen Erfahrungsaustausch und die Entwicklung von Reformstrategien zu fördern.
  • Automatische Mitgliedschaft: Um die Beteiligung an Zusatzrentensystemen zu erhöhen, schlägt die EU-Kommission vor, dass EU-Mitgliedstaaten ohne obligatorische betriebliche Altersversorgung die automatische Mitgliedschaft im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten einführen, wobei die Möglichkeit besteht, die Mitgliedschaft abzulehnen (sog. Opt-out).  Laut EU-Kommission haben gesammelte Erfahrungen gezeigt, dass gut konzipierte Systeme der automatischen Mitgliedschaft – mit bezahlbaren Beiträgen, niedrigen Gebühren und flexiblen Opt-out Optionen – dazu beitragen, dass Arbeitnehmer im Laufe der Zeit eine angemessene Altersversorgung aufbauen. So plant Irland z. B. die Einführung in 2026.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine automatische Mitgliedschaft schaffen, wie z. B. festlegen, welche Bevölkerungsgruppen für eine automatische Mitgliedschaft in Frage kommen, Entscheidungen über Zeitfenster für die Ablehnung und für deren Wiederaufnahme treffen, die zulässigen Rentensysteme festlegen und einen Standard-Rentenplan entwerfen. Zudem sollen Regeln für die Übertragbarkeit der Ansprüche eingeführt werden, sodass z. B. bei einem Arbeitsplatzwechsel die Ansprüche in ein neues betriebliches System übertragen bzw. vom Arbeitnehmer die Beiträge weiterhin im bisherigen System entrichtet werden können. Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, steuerliche und sonstige Anreize einzuführen, um eine breite Teilnahme an Zusatzrentenprodukten zu fördern. Steuerliche Anreize könnten laut Empfehlung u. a. darin bestehen, dass Teilnehmende die Beiträge zu einem zulässigen Rentenprodukt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Arbeitgebern wird auch die Möglichkeit eingeräumt, die für ihre Arbeitnehmer geleisteten Beiträge zu förderfähigen Rentenprodukten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzusetzen. Arbeitgeber, insb. kleine Unternehmen, die eine automatische Mitgliedschaft einführen wollen oder müssen, sollen in der Einführungsphase – ggf. in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern – administrative Unterstützung erhalten.

Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen und die Wirksamkeit der in der Empfehlung aufgezeigten Maßnahmen auszuwerten. Die EU-Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der Strategie für die Spar- und Investitionsunion überwachen (Veröffentlichung in 2027 geplant).

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel