Vereinbarkeit Beruf und Privatleben - 4. Oktober 2022

Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2022

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes die Zusammenführung beider Gesetze konkret in den Blick zu nehmen. Das schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3447) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Diese Gegenäußerung liegt nun als Unterrichtung (20/3710) vor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 508/2022