Sozialversicherungsrecht - 30. August 2022

Zur Sozialversicherungspflicht eines Event-Caterers als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes

SG Stuttgart, Mitteilung vom August 2022 zum Urteil S 26 R 4198/19 vom 24.02.2022

Ein Event-Caterer, der für einen Festzeltbetreiber als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes im Wesentlichen mit der Planung von Speisekarte, Küchenausstattung, Küchenpersonal und Einkauf sowie mit der Aufsicht über die Zubereitung der Speisen im Festzelt und der Einweisung, Überwachung und Kontrolle des Küchenpersonals betraut ist, dabei während des Festzeltbetriebes vereinbarungsgemäß größtenteils im Festzelt zugegen ist, mit den Mitarbeitern des Festzeltbetreibers im Team zusammen kocht und arbeitet und eine vertraglich vereinbarte pauschale Vergütung erhält, der eine Hochrechnung eines Stundenlohnes zugrunde liegt, ist in dieser Tätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt. So entschied das SG Stuttgart (Urteil vom 24.02.2022 – S 26 R 4198/19).

Der Kläger, der ein Cateringunternehmen betreibt, war nach Ansicht der beklagten Rentenversicherung für den beigeladenen Festzeltbetreiber in der beschriebenen Tätigkeit als Leiter und Organisator des Küchenbetriebes während eines Volksfestes abhängig beschäftigt tätig. Dies sowie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung von Beginn der Tätigkeit an stellte die Beklagte im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV fest. Auch nach Ansicht der Kammer überwogen im Rahmen der gebotenen Gesamtschau die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Merkmale, weshalb die Klage abgewiesen wurde.

Quelle: SG Stuttgart