Wohngeld-Plus-Gesetz - 29. September 2022

Wohngeldreform: Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Bundesregierung, Mitteilung vom 28.09.2022

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.

Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und unterstützt zielgenau Haushalte mit wenig Einkommen: Rund 1,4 Millionen Haushalte bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000.

Das Kabinett hat dazu am 28.09.2022 den Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes beschlossen, das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz.

Wohngeld im Durchschnitt doppelt so hoch wie bisher

Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 mit der Reform voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Heizkosten- und Klimakomponente unterstützen und motivieren zum Energiesparen

Zusätzlich wird eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird es auch eine Klimakomponente geben. Sie ist als Zuschlag auf die Höchstbeträge der Miete oder Belastung ausgestaltet. Die Komponenten zu Heizkosten und Klima sind bewusst als Pauschalen konzipiert, um die Verwaltung zu vereinfachen und Anreize zum Energiesparen zu erhalten. Die Reform trägt zudem veränderten regionalen Mietniveaus Rechnung durch eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen.

Die Kosten der Wohngeldreform 2023 werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: Bundesregierung