ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022 - 7. Januar 2022

Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für 2022

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.01.2022

Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft sollen aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) im Jahr 2022 etwa 901 Millionen Euro bereitgestellt werden. Dies geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2022 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2022) (20/336) hervor. Insbesondere mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige freier Berufe sollen dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt etwa 9,8 Milliarden Euro erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 4/2022