Berufsstand - 28. März 2023

Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments stimmt über Initiativbericht zu Pandora Papers ab

DStV, Mitteilung vom 27.03.2023

Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat über den Initiativbericht zu den Lehren aus den Pandora Papers abgestimmt. Kritisch ist aus Sicht des DStV, dass der Berufsstand erneut mit der Vermittlung von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht wird.

Mit der Veröffentlichung der Pandora Papers im Oktober 2021 durch das International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ) entbrannte in Brüssel eine neue Debatte über die Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. So war es wenig überraschend, dass im Oktober 2022 ein Berichtsentwurf zu den Lehren aus den Pandora Papers und anderer Enthüllungen unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments veröffentlicht wurde.

Inzwischen hat der ECON-Ausschuss über den Entwurf des Berichterstatters Niels Fuglsang (S&D, Dänemark) abgestimmt. Darin fordern die EU-Abgeordneten die EU-Kommission nachdrücklich auf, einen Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung (SAFE) zu verabschieden. Im Gegensatz zu den bisherigen Verlautbarungen der EU-Kommission findet sich in den Forderungen des EU-Parlaments allerdings keine Beschränkung auf einen Drittstaatenbezug. Ohne eine solche Beschränkung auf Steuergestaltungen in Verbindung mit Ländern außerhalb der EU, würden sich die zusätzlichen Melde- und Registrierungspflichten jedoch vervielfachen.

Die geplante Richtlinie soll nach dem Willen der Mehrheit der Ausschussmitglieder zudem die konsequente Durchsetzung von Maßnahmen gegen die Vermittler (engl. Enablers) von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung ermöglichen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) kritisiert, dass sog. Intermediäre, zu denen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Deutschland zählen, mit der Vermittlung von aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht werden. Dabei halten Steuerberater als Organ der Steuerrechtspflege in Deutschland ihre Mandanten auf dem rechtschaffenden Pfad des bestehenden Steuerrechts. Die Einschätzung des Wirtschaftsausschusses und die damit einhergehende Forderung nach noch schärferen Maßnahmen wird daher weder dem Berufsstand noch seiner Berufsauffassung gerecht.

Der DStV unterstützt zwar ausdrücklich geeignete und verhältnismäßige Instrumente im Kampf gegen Steuerdelikte. Allerdings bestehen zugleich große Zweifel an der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Legislativvorschlags zu SAFE.

Aufgrund der Intervention der German Tax Advisers hebt der Berichtsentwurf dagegen das bereits bestehende Verbot für Wirtschaftsprüfer hervor, Beratungsdienstleistungen einschließlich Steuerberatung für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu erbringen. Im ursprünglichen Berichtsentwurf war die EU-Kommission noch aufgefordert worden, Maßnahmen für eine klare Trennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Finanz- oder Steuerdienstleistern vorzuschlagen. Daraufhin hatten die German Tax Advisers in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsprüferordnung (EU (537/2014)) bereits ein Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vorsieht. Eine weitere Trennung von Prüfungs- und Nichtprüfungsleistungen sei daher unverhältnismäßig. Der DStV begrüßt, dass diese Position der German Tax Advisers im Bericht Berücksichtigung gefunden hat.

Zudem sprechen sich die EU-Parlamentarier dafür aus, die neu geschaffene Europäische Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) mit angemessenen Ressourcen und Kompetenzen auszustatten. Grundsätzlich teilt der DStV diese Forderung. Allerdings sollten die Kompetenzen der AMLA nicht unverhältnismäßig in die nationalen Aufsichtsstrukturen der Mitgliedstaaten und in das Selbstverwaltungsrecht des Berufsstands eingreifen.

Der DStV kritisiert weiterhin, dass der Bericht die Grenzen der beruflichen Selbstverwaltung hervorhebt. Eine solche Pauschalkritik an einem bewährten System wie der Selbstverwaltung ist aber nicht angebracht.

Nach der Annahme im ECON-Ausschuss soll Anfang Mai im Plenum des EU-Parlaments über den Initiativbericht abgestimmt werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de