EU-Recht - 1. März 2022

Wie können Schutzvorschriften für Kleinanleger verbessert werden?

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.02.2022

Die Europäische Kommission hat am 21.02.2022 eine gezielte Konsultation eingeleitet, um Meinungen darüber einzuholen, wie Kleinanleger in der Europäischen Union besser gefördert werden können. Obwohl Europa eine der höchsten individuellen Sparquoten der Welt aufweist, ist die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften nach wie vor sehr gering. Aus diesem Grund bereitet die Kommission eine neue Strategie für Kleinanleger vor, die auf eine ganzheitliche Betrachtung der Anlegerschutzvorschriften abzielt.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für diese Strategie hat die Kommission im Jahr 2021 eine öffentliche Konsultation eingeleitet, aus der hervorging, dass viele Interessengruppen – sowohl die Branche als auch die Verbraucher – einfachere und kundenorientiertere Methoden zur Bewertung der Anlagebedürfnisse und -hemmnisse ihrer Kunden fordern. Die gezielte Konsultation zielt darauf ab, zu untersuchen, wie dies erreicht werden kann. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der so genannten Eignungs- und Angemessenheitstests, mit denen die Profile der Anleger bewertet werden. Die Konsultation soll auch untersuchen, ob Kleinanleger von einer neuen Art der Eignungsprüfung profitieren würden, die sich auf ihre Situation und ihre Anlagebedürfnisse konzentriert und sie auf ihrem Anlageweg besser unterstützen könnte. Die Konsultation läuft bis zum 21. März. Die eingegangenen Rückmeldungen werden für die Ausarbeitung der kommenden Strategie für Kleinanleger verwendet. Das übergeordnete Ziel der Arbeiten in diesem Bereich ist es, die EU zu einem noch attraktiveren und sichereren Ort für das Sparen und Investieren von Privatpersonen zu machen und die Beteiligung von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu erhöhen.

Quelle: EU-Kommission