Telekommunikationsrecht - 21. April 2021

Weg frei für Telekommunikations-Novelle

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2021

Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für eine Novelle des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle). In seiner Sitzung am 21.04.2021 votierte das Gremium mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die des restlichen Ausschusses für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26108) in geänderter Fassung. Zuletzt verhandelte Änderungen an dem umfangreichen Maßnahmenpaket zielen vor allem auf das Recht auf ein schnelles Internet ab – unter anderem sollen zur Berechnung von Anforderungen nun auch Uploadrate und Latenz eine Rolle spielen. Die tatsächliche und verbindliche Untergrenze soll erst noch berechnet werden, vermutlich von der Bundesnetzagentur. Oppositionsanträge zu dem Thema wurden abgelehnt (19/26117, 19/26531, 19/26532, 19/26533, 19/27192). Der Gesetzentwurf steht am 22.04.2021 auf der Tagesordnung im Bundestag.

Weitere Änderungen betreffen die Kosten für TV, die Mieter bisher häufig im Zuge ihrer Nebenkosten zahlen; die TV-Kabelverträge selbst haben die Vermieter abgeschlossen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden. Nur wenn der Vermieter neue Glasfaserleitungen hat verlegen lassen, kann er Mietern ein „Bereitstellungsentgelt“ von 60 Euro pro Jahr und Wohnung berechnen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 523/2021