Familienpolitik - 20. Januar 2020

Was tut die Bundesregierung für Familien?

Bundesregierung, Mitteilung vom 17.01.2020

Die meisten Eltern möchten Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Sie brauchen dafür familienfreundliche Arbeitszeiten, gute Kinderbetreuung und finanzielle Sicherheit. Die Bundesregierung unterstützt Familien mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Ein Überblick.

Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie stehen im Mittelpunkt der Politik der Bundesregierung. Es gilt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Familien ein Leben nach ihren Vorstellungen ermöglichen.

Deshalb hat die Bundesregierung sich in dieser Legislaturperiode folgende Schwerpunkte in der Familienpolitik gesetzt:

  • Familien finanziell entlasten
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern
  • Familien mit kleinem Einkommen stärker unterstützen und Kinderarmut bekämpfen
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von bedürftigen Familien verbessern
  • die Länder bei der Schaffung von Kita-Plätzen weiter unterstützen
  • die Qualität in den Kitas verbessern
  • den Erzieherberuf aufwerten
  • pflegende Angehörige entlasten
  • einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen schaffen

Diese Ziele knüpfen an bestehende familienpolitische Maßnahmen an:

So gibt es beispielsweise zur Unterstützung aller Familien Kindergeld, Elternzeit und Elterngeld. Um Familien mit kleinen Einkommen, die ohne die Leistung auf die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen wären, besser zu unterstützen, gibt es – zusätzlich zum Kindergeld – den Kinderzuschlag. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.

Durch bedarfsgerechte Kinderbetreuung können Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren – häufig die Grundvoraussetzung dafür, dass Mütter und Väter arbeiten können. Deshalb unterstützt der Bund die Länder seit Jahren mit massiven Finanzhilfen bei der Schaffung von Kita-Plätzen. Für eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung braucht es aber auch qualifizierte und motivierte Fachkräfte. Der Bund unterstützt deshalb verschiedene Länderinitiativen und Modellprojekte zur Qualifizierung von Wieder- und Quereinsteigerinnen und -einsteigern.

Das haben wir bisher erreicht…

…für Familien allgemein

  • Um Familien weiter zu entlasten, hat die Bundesregierung das Kindergeld erhöht: In der ersten Stufe seit Juli 2019 ist es um zehn Euro monatlich pro Kind gestiegen. 2021 wird es um weitere 15 Euro steigen. Gleichzeitig steigt der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend. Davon profitieren insgesamt 17 Millionen Kinder und ihre Eltern.
  • Fast alle Eltern wünschen sich flexiblere Arbeitszeiten. Vor allem Mütter mit geringer Wochenarbeitszeit würden nach einer Teilzeitphase oft gerne mehr arbeiten. Bisher sah das Teilzeitrecht lediglich den Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit vor. Die neue Brückenteilzeit ermöglicht Beschäftigten seit dem 1. Januar 2019, auch befristet ein bis fünf Jahre Teilzeit zu arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.
  • Die Reform des Adoptionsrechts führt zu einer umfassenden und guten Beratung von gleichermaßen aufnehmenden und abgebenden Eltern sowie Kindern – auch in Stieffamilien.

…für Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende

  • Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung den Kinderzuschlag in zwei Schritten neu gestaltet: Bereits zum 1. Juli 2019 ist er von vorher 170 Euro auf nun bis zu 185 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Zum 1. Januar 2020 sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Dadurch können auch Familien mit etwas höheren Einkommen Kinderzuschlag beziehen. Durch die nur noch anteilige Anrechnung von Kindeseinkommen – zum Beispiel aus Unterhaltszahlungen oder einer Ausbildungsvergütung – werden auch Kinder von Alleinerziehenden mit der Leistung wirksam unterstützt.
  • Bedürftige Familien erhalten Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder. Das Starke-Familien-Gesetz hat diese Leistungen seit dem 1. August 2019 verbessert: Der Betrag für den Schulbedarf und der monatliche Betrag für soziale und kulturelle Aktivitäten wurden erhöht, das Mittagessen in Kita und Schule sowie das Schülerticket für Bus und Bahn sind seitdem kostenlos und auch die Kosten für die Lernförderung werden übernommen – nicht erst bei Versetzungsgefährdung.
  • Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Sätze dafür haben sich zum 1. Januar 2020 erhöht: Je nach Alter des Kindes liegt der Unterhaltsvorschuss nun zwischen 165 und 293 Euro pro Monat und Kind.

…bei der Kinderbetreuung

  • Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Qualität der frühen Bildung dauerhaft zu verbessern und Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Dafür unterstützt sie die Länder durch das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Jedes Bundesland entscheidet selbst, wie es die Mittel des Bundes einsetzt – ob beispielsweise für längere Öffnungszeiten, zusätzliche Erzieher, gezielte Sprachförderung oder weniger Gebühren. Familien mit geringem Einkommen müssen außerdem seit dem 1. August 2019 keine Kita-Gebühren mehr zahlen.
  • Die Bundesregierung stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ bis 2022 Ländern und Einrichtungen vor Ort rund 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, junge Menschen für den Erzieherberuf zu gewinnen und Fachkräfte zu halten.

…bei der Pflege von Angehörigen

  • Erwachsene Kinder werden erst dann zu Unterhaltszahlungen für ihre pflegebedürftigen Eltern herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gesorgt.

Und das werden wir als nächstes tun

Ein wichtiger Schwerpunkt wird der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule sein. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Grundschulkinder und helfen den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da der Bedarf an diesen Angeboten noch nicht gedeckt ist, wird die Bundesregierung die Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit insgesamt zwei Milliarden Euro für den Ganztagsausbau unterstützen. Bis zum Jahr 2025 will die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einführen.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben: Familienleistungen sollen künftig einfach, leicht und schnell online beantragt werden können. „Nicht der Bürger läuft, sondern seine Daten“ – so der Grundgedanke. In einem ersten Schritt sollen Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag künftig bundesweit online und papierlos beantragt werden können. Ziel ist die umfassende Digitalisierung aller Familienleistungen.