Ergebnis des außergerichtlichen Vergleichs: VW muss Entschädigungen von geschätzt bis zu 830 Millionen Euro zahlen
vzbv, Pressemitteilung vom 28.02.2020
- Mit dem Vergleich erhalten Anspruchsberechtigte Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro – je nach Modell und Alter des Fahrzeugs.
- Volkswagen übernimmt Kosten für individuelle Anwaltsberatung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto).
- Wer das Angebot nicht annehmen will, kann bis mindestens Oktober Einzelklage erheben.
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals erhält rund eine Viertelmillion betrogener Dieselbesitzer ein Angebot für eine schnelle, transparente und sichere Entschädigung. Auf diesen Vergleich haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 Euro zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein. Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.
Kontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer
Unabhängige Wirtschaftsprüfer haben gestern die Höhe der Angebote für plausibel befunden und werden stichprobenartig die Abwicklung des Vergleichs prüfen. Auf eventuelle Ansprüche im Fall eines Entzugs der Betriebserlaubnis oder wenn Hardwarenachrüstungen angeboten werden, muss nicht verzichtet werden.
„Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare. Das Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Verbraucher haben die Wahl
Betroffene haben damit eine echte Wahlfreiheit: Sie können den Vergleich annehmen und erhalten so schnell und sicher Geld. Sie können das Vergleichsangebot auch ablehnen. Da der vzbv die Musterfeststellungsklage beendet, können Betroffene dann wiederum bis mindestens Oktober eigene Klagen erheben. Sie sind nicht länger an die Musterfeststellungsklage gebunden.
„Die Musterfeststellungsklage hat den großen Vorteil, dass sie kostenlos und ohne großen Aufwand eine gerichtliche Klärung der Ansprüche gegen Volkswagen ermöglicht. Da sie aber leider keine Leistungsklage ist, wäre der Weg bis zu einer Entschädigung auch im Fall erfolgreicher Urteile lang gewesen. Der heutige Vergleich kürzt diese Dauer ganz erheblich ab und führt zu einer schnellen Entschädigung“, sagt Müller. Möglicherweise entscheidet der Bundesgerichtshof bereits in den kommenden Monaten, dass ein Schadensersatzanspruch besteht, aber eine Nutzungsentschädigung abzuziehen ist. „Dann ist Zeit Geld in den Taschen der Verbraucher. Mit jedem gefahrenen Kilometer würden sie dann Ansprüche verlieren.“
Diejenigen, die das Vergleichsangebot annehmen möchten, müssen darüber bis zum 20. April 2020 entscheiden: Volkwagen war eine Entscheidung der Betroffenen vor der ersten Verhandlung des Bundesgerichtshofs in Sachen Dieselbetrug wichtig. Am 5. Mai wird der BGH sich mit dem Dieselbetrug befassen. Er wird sich voraussichtlich unter anderem dazu äußern, ob er Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt und eine Nutzungsentschädigung für angemessen hält. Ob der BGH Schadensersatzansprüche ablehnt, ob er die bisherige Rechtsprechung bestätigt oder ob er sogar verbraucherfreundlicher urteilt, ist offen. „Wenn Verbraucher individuell klagen möchten, ist das ihr gutes Recht. Betroffene tragen dann allerdings ein gewisses Risiko. Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen“, so Klaus Müller.
Vergleich ist transparent und sicher
Dem vzbv war es von Beginn der Verhandlungen an wichtig, dass ein Vergleich sicher und transparent abgewickelt wird. „Dieses Ziel haben wir im Sinne der Verbraucher erreicht. Von uns beauftragte, unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrollieren per Stichprobe, dass Verbraucher die vereinbarte Summe auch wirklich erhalten,“ so Müller. Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleiches wird eine Ombudsstelle eingerichtet, die von drei namhaften Persönlichkeiten geleitet werden wird.
Kosten für unabhängige individuelle Beratung zahlt VW
Verbraucher können sich darüber hinaus von einem Anwalt ihrer freien Wahl beraten lassen. „Für den vzbv war eine freie Anwaltswahl von zentraler Bedeutung“, erklärt Müller. Die für die Erstberatung üblichen Kosten von bis zu 190 Euro (netto) trägt Volkswagen, wenn der Verbraucher den Vergleich annimmt. Wenn sich der Verbraucher hingegen nach einer Beratung entschließt, den Anwalt mit einer Klage zu beauftragen, entstehen diese Kosten in der Regel nicht. „Verbraucher sollten sich von Anwälten beraten lassen, die sich mit Diesel-Verfahren auskennen“, so Müller.
Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31.12.2015 erworben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. „Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben. Die Grundlagen dafür sind aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht hätten geklärt werden können“, sagt Müller.
„Der vzbv hat gegen Volkswagen die erste Massenklage dieser Größenordnung in Deutschland geführt. Dass sie allen Widrigkeiten zum Trotz dazu führt, dass mehr als eine Viertelmillion Geschädigter ein schnelles und unkompliziertes Entschädigungsangebot erhält und die Verjährung vieler weiterer Ansprüche gehemmt wurde, ist ein wichtiger Erfolg“, erklärte Müller.