Arbeitnehmer-Entsendegesetz - 17. Juni 2020

Votum für Novelle des Entsendegesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.06.2020

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 17.06.2020 einem Gesetzentwurf (
19/19371
) der Bundesregierung zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion. Die Linke enthielt sich.

Mit dem Gesetz soll eine EU-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach sollen bundesweite allgemeinverbindliche Tarifverträge nicht mehr nur im Baugewerbe gelten, sondern „in allen Branchen nach dem AEntG auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Anwendung“ finden, wenn diese Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem laut Bundesarbeitsministerium sichergestellt werden, dass etwa Überstundensätze oder Schmutz- und Gefahrenzulagen sowie Sachleistungen des Arbeitgebers künftig für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer geleistet werden müssen. Auch verhindert der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, dass Geld, das die Arbeitnehmer zur Erstattung ihrer Aufwendungen erhalten, auf die Entlohnung angerechnet wird. Ferner regelt er unter anderem die Anforderungen an Unterkünfte, die vom Arbeitgeber gestellt werden. Nicht gelten sollen die vorgesehenen Neuregelungen für den Straßenverkehrssektor.