Berufsstand - 13. Januar 2022

Vorübergehende Tätigkeit im Ausland: A1-Bescheinigungen nur noch elektronisch

BRAK, Mitteilung vom 12.01.2022

Wer als Selbstständige/r vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich tätig wird, kann seit dem 01.01.2022 die erforderliche A1-Bescheinigung nur noch in einem elektronischen Verfahren beantragen. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin anwendbar ist, sodass keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten.

Die Anträge können ausschließlich über das Portal „sv.net“ (https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/) gestellt werden gestellt werden. Die bisherige Antragstellung auf Papiervordrucken ist nicht mehr möglich.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 1/2022