Verbraucherschutz - 13. Februar 2020

Vorschlag für sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern

Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation zur Information und Meinungsbildung von geschäftlichen Handlungen
BMJV, Mitteilung vom 13.02.2020

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will einen sicheren Rechtsrahmen für unentgeltliche Empfehlungen von Influencern und Bloggern schaffen und hat dazu einen Regelungsvorschlag veröffentlicht. Danach sollen Äußerungen auf sozialen Medien zu Produkten nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgen und vorrangig der Information und Meinungsbildung dienen.

Sofern eine Stellungnahme eingereicht werden soll, bittet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Übersendung bis zum 13. März 2020 an IIIB5@bmjv.bund.de und eine Mitteilung, ob die Verfasser mit der Veröffentlichung der Stellungnahme einverstanden sind.