EU-Recht - 8. Januar 2021

Vorschlag für die neue RCE-Richtlinie veröffentlicht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 08.01.2021

Ausgehend von der bisher gültigen European Critical Infrastructure Richtlinie (ECI), die sich ausschließlich auf die Sektoren Energie und Transport bezog, soll die NIS 2.0 Richtlinie künftig von einer neuen, sogenannten Resilience of critical Entities Directive (RCE-Richtlinie) flankiert werden. Die EU-Kommission hat am 16.12.2020 diesen Vorschlag vorgelegt, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützen soll, ihre grundlegenden Infrastrukturen zu schützen.

Störungen durch Naturkatastrophen, Unfälle, Terrorismus, Klimawandel, Lieferkettenabhängigkeiten oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollen effektiv behandelt und abgewendet werden. Der Vorschlag betrifft besonders folgende zehn Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt.

Der Vorschlag umfasst folgende Bestimmungen:

  • Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine Strategie zur Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit kritischer Einheiten zu entwickeln, eine nationale Risikobewertung durchzuführen und kritische Einheiten zu identifizieren. Kritische Einheiten sind Einrichtungen, die wesentliche Dienstleistungen erbringen, die von der im Mitgliedstaat befindlichen Infrastruktur abhängt. Ein Vorfall hätte zudem erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung dieser Dienstleistung. Um die Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten, dürfen zuständige Behörden Vor-Ort-Inspektionen der Räumlichkeiten durchführen, sowie Maßnahmen kritischer Einheiten überwachen und prüfen.
  • Kritische Einheiten sollen eigene Risikobewertungen durchführen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Vorfälle den nationalen Behörden (single point of contact) melden.
  • Kritische Einheiten, die Dienstleistungen für mindestens ein Drittel der Mitgliedstaaten erbringen, sollen einer besonderen Aufsicht unterliegen. Die EU-Kommission organisiert für solche Stellen besondere Beratungsmissionen aus Sachverständigen, um die Maßnahmen zu bewerten und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Der Richtlinienvorschlag steht bis zum 11.02.2021 zur Konsultation offen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel