EU-Recht - 22. Dezember 2022

Vorläufige Einigung zur Lohntransparenz-Richtlinie

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 22.12.2022

EU-Parlament und Rat haben am 15.12.2022 eine vorläufige Einigung zur Lohntransparenz (Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen) erzielt. Sie muss nun noch formell von beiden EU-Institutionen angenommen werden.

Ziel der Richtlinie ist es, Lohndiskriminierung zu bekämpfen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern.

Im Wesentlichen ist u. a. vorgesehen, dass:

  • Arbeitgeber mit mehr als 100 Beschäftigten Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten bereitstellen und diese Informationen an die zuständige Behörde übermitteln müssen. Je nach Größe des Unternehmens sind die Informationen jährlich oder alle drei Jahre vorzulegen.
  • eine gemeinsame Entgeltbewertung in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern durchzuführen ist, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
    • Entgeltberichte einen Unterschied in der Höhe des Durchschnittslohns von mindestens 5 % aufweisen,
    • Arbeitgeber diesen Unterschied nicht mit objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien begründen können.
  • Beschäftigte einfachen Zugang zu den objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien, die für die Festlegung des Lohns/der Lohnentwicklung herangezogen werden, bekommen.
  • Beschäftigte (und ihre Vertretungen) ein Auskunftsrecht im Hinblick auf ihr individuelles Einkommen und die nach Geschlecht aufgeschlüsselte durchschnittliche Lohnhöhe von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, haben. Außerdem ist vorgesehen, dass sie das Recht haben, diese Informationen zu erhalten.
  • Stellenbewerbern die anfängliche Lohnhöhe oder Lohnspanne mitzuteilen ist.
  • Beschäftigte eine Entschädigung verlangen können, wenn der Arbeitgeber gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen hat.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel