Sozialrecht - 22. Juli 2019

Volle Übernahme auch objektiv unangemessener Unterkunftskosten, wenn Kostensenkung nicht möglich

SG Mannheim, Mitteilung vom 22.07.2019 zum Urteil S 2 SO 184/18 vom 04.06.2019 (nrkr)

Die 75-jährigen Eheleute beziehen Altersrenten und ergänzend vom beklagten Kreis Grundsicherung im Alter. Sie bewohnen eine 62 qm große Wohnung in B. für eine Bruttokaltmiete von 580 Euro. Die Klägerin ist gehbehindert und bewegt sich in der Wohnung mit Gehstock und Rollator fort. Bei ihr sind ein Grad der Behinderung von 100 sowie die Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) und B (Berechtigung für eine ständige Begleitung) festgestellt. Inzwischen wurde ihr ein Rollstuhl verordnet. Der Beklagte wies die Kläger darauf hin, dass nach den von einem Institut vorgenommenen statistischen Erhebungen in ihrem Umfeld eine Bruttokaltmiete von 461 Euro angemessen sei und forderte die Kläger auf, eine kostengünstigere Wohnung zu suchen. Zunächst übernahm er aber für mehrere Jahre die tatsächlichen Kosten. Ab Mitte 2017 übernahm der Beklagte nur noch die von ihm für angemessen gehaltenen Kosten und bemängelte, die Kläger hätten ausreichende Bemühungen zur Kostensenkung nicht nachgewiesen. Die Kläger wandten ein, sie würden gerne in eine behindertengerechte Wohnung umziehen. Solche existierten aber nicht zu dem vom Beklagten genannten Mietpreis. Sie könnten nicht aus ihrer Gegend wegziehen, weil ihre Töchter eigens zugezogen seien, um sie pflegerisch zu unterstützen.

Das Sozialgericht gab den Klägern Recht und verurteilte den Beklagten, die Unterkunftskosten weiterhin voll zu übernehmen. Zwar sei die Wohnung der Kläger nach den vorliegenden statistischen Erhebungen zu teuer. Den betagten Klägern sei es jedoch nachvollziehbar nicht möglich, ohne Hilfe eine entsprechende Wohnung zu finden. Hilfestellung, etwa in Form von Übernahme von Maklerkosten, hatte der Beklagte nicht angeboten. Auch sei zweifelhaft, ob eine günstigere Wohnung, die den angesichts der Gehbehinderung der Klägerin speziellen Erfordernissen entspreche, verfügbar sei.