Hamburger Innenbehörde, Pressemitteilung vom 05.11.2024
Der Hamburger Innensenat hat am 5. November 2024 gemäß § 16 Absatz 1 Volksabstimmungsgesetz formell festgestellt, dass das Volksbegehren „Hamburg testet Grundeinkommen“ zustande und das Volksbegehren „G-9 Hamburg“ nicht zustande gekommen ist.
Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ haben nach eigenen Angaben 87.376 Eintragungen eingereicht. Bei der Briefeintragungsstelle und in den öffentlichen Eintragungsstellen sind insgesamt 8.714 Eintragungen eingegangen. Die Prüfung der Eintragungen hat ergeben, dass mindestens 65.835 gültige Eintragungen vorliegen. Damit wurde das Quorum für das Zustandekommen des Volksbegehrens erreicht.
So geht es weiter:
- Die Bürgerschaft hat 120 Tage nach dem Ende der Eintragungsfrist (30. September 2024) Zeit zu entscheiden, ob sie dem Volksbegehren entsprechen will.
- Verstreicht die Frist ergebnislos, kann die Volksinitiative durch die Vertrauenspersonen binnen eines Monats die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Der Volksentscheid würde dann am 28. September 2025, am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag durchgeführt werden. Auf Antrag kann der Volksentscheid auch an einem anderen Tag stattfinden, frühestens jedoch am Sonntag, dem 1. Juni 2025.
Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative „G-9 Hamburg“ haben keine Eintragungen aus Eigensammlung eingereicht. Bei der Briefeintragungsstelle und den öffentlichen Eintragungsstellen sind insgesamt 1.986 Eintragungen eingegangen. Die Anzahl erreicht das Quorum nicht. Einer Prüfung der Gültigkeit der Eintragungen bedurfte es daher nicht.
Die Feststellung des Nichtzustandekommens des Volksbegehrens kann noch innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung von den Vertrauenspersonen durch Antrag an das Hamburgische Verfassungsgericht angefochten werden.
Quelle: Behörde für Inneres und Sport Hamburg