Gesetzgebung - 11. Juli 2022

Virtuelle Hauptversammlungen künftig dauerhaft möglich – Bundestag stimmt zu, Bundesrat billigt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.07.2022

Der Bundestag hat am 07.07.2022 einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften (20/1738) mit der breiten Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Union und der Linksfraktion angenommen. Demnach sollen die während der Corona-Pandemie temporär eingeführten virtuellen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften in Zukunft dauerhaft möglich sein. Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (20/2246) wurde mithin für erledigt erklärt. Zuvor hatte der Rechtsausschuss noch Änderungen am Ursprungsentwurf vorgenommen (20/2653). Einen von der AfD-Fraktion eingebrachter Änderungsantrag (20/2663) wies das Parlament mit demselben Mehrheitsverhältnis zurück.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022

Hinweis der Redaktion

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 08.07.2022 den Gesetzentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften (20/1738), der am 07.07.2022 vom Bundestag in 2./3. Lesung nach Maßgabe der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/2653) mehrheitlich angenommen wurde, gebilligt.

Das Gesetz sieht insbesondere vor, dass künftig neben Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften auch Generalversammlungen von Genossenschaften dauerhaft in virtueller Form (siehe neuen § 43b GenG) möglich sind.

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.