Verzeichnis herrenloser Konten - 3. Mai 2022

Verzeichnis herrenloser Konten und Depots von Verstorbenen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.05.2022

Der Bundesrat möchte es Erbinnen und Erben künftig erleichtern, Auskünfte über ihnen unbekannte Konten und Depots von Verstorbenen zu erhalten. Dazu hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen den „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über unbekanntes Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener“ (20/1534) vorgelegt. Die Länderkammer schlägt dazu vor, ein vom Bundesamt für Justiz zu betreibendes, öffentlich einsehbares Verzeichnis zu erstellen, an das die Daten der Verstorbenen sowie die Namen der jeweiligen Kreditinstitute übermittelt werden, sofern keine Erbin beziehungsweise kein Erbe innerhalb eines bestimmten Zeitraums Anspruch auf das Konto oder Depot erhoben hat. Zur Begründung führt der Bundesrat Schätzungen an, nach denen zwischen zwei und neun Milliarden Euro – ohne Kenntnis der Erbinnen und Erben – auf solchen herrenlosen Konten liegen.

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie verfolge einen weitergehenden Ansatz. „Sie beabsichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können“, heißt es in der Stellungnahme. „Mit der Regelung sollen alle nachrichtenlosen Konten, nicht nur die von Verstorbenen, erfasst werden.“

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 205/2022