EU-Recht - 6. Mai 2020

Verpflichtende Due Diligence Prüfung in der Lieferkette: Gesetzesvorschlag in 2021?

Die EU-Kommission wird voraussichtlich in 2021 einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der Unternehmen verpflichten soll, die Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu prüfen. EU-Justizkommissar Didier Reyders hat am 29.04.2020 während eines Webinars die Ergebnisse einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Studie zu Anforderungen über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette vorgestellt. Darin wurden u.a. […]

Die EU-Kommission wird voraussichtlich in 2021 einen Gesetzesvorschlag vorlegen, der Unternehmen verpflichten soll, die Lieferkette auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu prüfen.

EU-Justizkommissar Didier Reyders hat am 29.04.2020 während eines
Webinars
die Ergebnisse einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen
Studie zu Anforderungen über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
vorgestellt. Darin wurden u.a. bestehende Marktpraktiken und mögliche Regulierungsoptionen untersucht. Es wurde festgestellt, dass freiwillige Maßnahmen nicht greifen und ein EU-Gesetzesvorschlag zur allgemeinen Anforderungen an die Sorgfaltsprüfung notwendig sei. Die EU-Kommission wird dazu eine Konsultation einleiten. In der derzeit laufenden Konsultation zur Überarbeitung der Strategie für nachhaltige Finanzierung sind auch Fragen zur Corporate Governance und der Due Diligence Prüfung enthalten. Die Ergebnisse werden mit in den Gesetzesvorschlag einfließen.