EU-Insolvenzverordnung - 31. Mai 2021

Verordnungsentwurf zur Ersetzung der Anhänge A und B der EU-Insolvenzverordnung

Bundesrat, Mitteilung vom 27.05.2021

Die Europäische Kommission hat am 17. Mai 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren veröffentlicht.

Hintergrund sind die von den Niederlanden im Oktober 2020 erfolgten Notifizierungen der Kommission über ihre jüngsten Änderungen ihres nationalen Insolvenzrechts. Im Dezember 2020 folgten Mitteilungen aus Italien, Litauen, Zypern und Polen. Mit den Notifizierungen wurden von den aufgeführten Staaten neue Kategorien von Insolvenzverfahren und Verwaltern bekannt gegeben, welche eine Anpassung der Verordnung erfordern. Die Anhänge A und B bestimmen maßgeblich den Anwendungsbereich der Verordnung. Diese sollen mit dem vorliegenden Vorschlag aktualisiert werden. Dabei sind in den genannten Anhängen die im nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten festgelegten Bezeichnungen der Insolvenzverfahren und der Verwalter aufgeführt, für welche die Verordnung gilt. Interessensträger haben bis 12. Juli 2021 die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 11/2021