Energiegewinnung - 27. September 2021

Verordnung zur Vergabe von Flächen für die Wasserstofferzeugung auf See veröffentlicht

BMWi, Pressemitteilung vom 24.09.2021

Die Verordnung zur Vergabe von sonstigen Energiegewinnungsbereichen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (SoEnergieV) wird am 24.09.2021 im Bundesanzeiger verkündet und tritt am 01.10.2021 in Kraft. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, die Wasserstofferzeugung aus Offshore-Strom praktisch zu erproben. Bisher findet die Elektrolyse zur Wasserstofferzeugung nur an Land statt. Wirtschaft und Industrie erhalten jetzt erstmals die Möglichkeit, Offshore-Elektrolyse einzusetzen und zu erproben.

„Die Herstellung von grünem Wasserstoff auf See ist ein echtes Zukunftsthema mit hohem Innovationspotential. Die Offshore-Wasserstofferzeugung kann einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung des Industriestandorts Deutschland leisten“.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Damit Flächen in der Nordsee für Wasserstoff auf See genutzt werden können schafft das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Rechtsverordnung die Möglichkeit zur Vergabe solcher Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Zuständigkeit für die Flächenvergabe liegt beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Die Verordnung legt fest, nach welchen Kriterien die Zuschläge erteilt werden.

Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone werden erstmalig nach qualitativen Kriterien vergeben. Eine erste Ausschreibungsrunde soll schon im Jahr 2022 stattfinden. Die Verordnung selbst ist technologieoffen ausgelegt. Da die Offshore-Windenergie technologisch weit fortgeschritten ist und eine effiziente Nutzung der Meeresfläche ermöglicht, bietet sich die Windkraft am besten an, um Wasserstoff mittels Elektrolyse direkt auf See zu erzeugen.

Erfolgreiche Bieter erhalten zunächst das Recht, auf einer Fläche ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen. In einem weiteren Schritt können sie sich um eine Förderung bewerben. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung im Energie- und Klimapaket eine Förderung über 50 Mio. Euro ab 2022 beschlossen.

Mit der Verordnung leistet das BMWi auch einen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie und dem dort enthaltenen Ziel verbesserter Rahmenbedingungen und verstärkter Nutzung der Offshore-Windenergie zur Wasserstofferzeugung.

Quelle: BMWi