Außenwirtschaft - 16. September 2021

Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.09.2021

Die Bundesregierung hat die „Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung“ (19/32401) vorgelegt. Hintergrund der Änderungen ist eine neue EU-Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die „Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-use-Verordnung)“, die am 9. September 2021 in Kraft gesetzt wurde. Diese ersetze die bisherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009, heißt es. Sämtliche Verweise in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) auf die bisherige Verordnung würden nun an die neue Verordnung angepasst. Außerdem seien mit der neuen Dual-use-Verordnung neue Verbote und Genehmigungspflichten statuiert worden. Verstöße dagegen sollen der Vorlage zufolge durch die Neuregelung entsprechend sanktioniert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1021/2021