Wettbewerbsrecht - 14. Januar 2021

Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden: Kritik der BRAK

BRAK, Mitteilung vom 13.01.2021

Mit dem Referentenentwurf einer Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden (QEWV) sollen Einrichtungen geschaffen werden, die berechtigt sind, nach dem Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Wettbewerbsverstöße mittels Unterlassungsklage vorzugehen. Außerdem sollen die mit dem im Dezember 2020 verkündeten Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eingeführten jährlichen Berichtspflichten konkretisiert werden, um für das Bundesamt für Justiz und die Vereine und Verbände mehr Rechtssicherheit hinsichtlich der Eintragungs- und Überprüfungsverfahren sowie der Berichtspflichten zu schaffen. Die BRAK setzt sich detailliert mit dem Entwurf auseinander und gibt eine Reihe von Anregungen für Ergänzungen und Klarstellungen, die sich auf die Praktikabilität und die Terminologie des Entwurfs beziehen.

Kritisch sieht die BRAK, dass ihr Vorschlag, die von den Einrichtungen und Verbänden mit ihrem Antrag einzureichenden Berichte zur Herstellung vollständiger Transparenz zu veröffentlichen, nicht aufgegriffen wurde. Der Zugang zu diesen Berichten kann aus ihrer Sicht entscheidend sein, um Rechtsmissbrauch aufzudecken und zu sanktionieren; die Verhinderung von Abmahnmissbrauch sei erklärtes Ziel des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs, dessen Umsetzung die Verordnung diene. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu hatte die BRAK mit Stellungnahmen begleitet.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 1/2021