- 6. November 2019

Verfassungsbeschwerde gegen Freihandelsabkommen nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG, Pressemitteilung vom 06.11.2019 zum Beschluss 2 BvR 966/19 vom 28.10.2019

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit am 06. November 2019 veröffentlichtem
Beschluss
eine der beiden anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Singapur (EUSFTA) als offensichtlich unzulässig nicht zur Entscheidung angenommen. Der zusätzlich gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Blick auf die abschließende Zustimmung des Rates der Europäischen Union hat sich damit erledigt.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass die Beschwerdeführer zwar zahlreiche Rügen gegen das EUSFTA erhoben haben, diese allerdings weitgehend ohne konkreten Bezug zu den verfassungsrechtlichen Maßstäben blieben.