Gesetzgebung - 30. Juni 2022

Vereinsrecht: digitale Mitgliederversammlungen sollen über Pandemie hinaus möglich sein

BRAK, Mitteilung vom 29.06.2022

Vereine sollen künftig auch unabhängig von der Corona-Pandemie ihre Mitgliederversammlungen digital abhalten können. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesrats vor.

Mit dem Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht möchte der Bundesrat auch über die Corona-Pandemie hinaus Vereinen die Möglichkeit geben, ihre Mitgliederversammlungen als Videokonferenzen abzuhalten. Den Entwurf hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 10.6.2022 beschlossen.

Derzeit finden Mitgliederversammlungen von Vereinen grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen statt. Mitgliederversammlungen per Videokonferenz sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 eine Sonderregelung in § 5 II Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) geschaffen. Diese Regelung ermöglicht es den Vereinen, auch ohne entsprechende Satzungsregelung digitale Mitgliederversammlungen durchzuführen. Sie gilt nach § 5 IIIa COVMG für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane entsprechend. Wie andere pandemiebedingte Sonderregelungen gilt auch § 5 II Nr. 1 COVMG nur befristet, und zwar bis zum 31.08.2022.

Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung hält der Bundesrat die Regelung des § 5 II Nr. 1 und IIIa COVMG auch über die pandemische Situation hinaus sinnvoll. Sie stärke die Mitgliedschaftsrechte und fördere das ehrenamtliche Engagement. Um die dauerhafte Anwendung der Norm sicherzustellen, soll sie in das BGB integriert werden.

Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts ist vorgesehen, die aufgrund der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit digitaler Hauptversammlungen zu verstetigen. Einen Gesetzentwurf hierzu hatte die Bundesregierung im April vorgelegt.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 13/2022