Stiftungszivilrecht - 9. April 2021

Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.04.2021

Das Stiftungszivilrecht soll durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung vorgelegt hat (19/28173). Dabei sollen neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen und zahlreiche schon bestehende Vorschriften geändert werden.

Zusätzlich soll zur Schaffung von mehr Transparenz ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt werden, das vom Bundesamt der Justiz geführt wird. Dadurch werde für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher geregelt, heißt es in dem Entwurf.

(…)

Die Vorlage soll ohne Aussprache am Donnerstag, dem 15. April 2021, zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 447/2021