Lieferkettengesetz - 5. Dezember 2025

Vereinfachte EUDR verabschiedet

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.12.2025

EU-Parlament und Rat haben sich am 04.12.2025 auf Vereinfachungen an der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) verständigt. Der finale Text der Einigung ist derzeit noch nicht öffentlich zugänglich. Bevor die Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, müssen beide EU-Institutionen den finalen Text noch formal annehmen.

Im Wesentlichen sieht die Einigung u. a. folgendes vor:

  • Verschiebung der Erstanwendung um ein weiteres Jahr, d. h. für große Unternehmen findet die vereinfachte Verordnung Anwendung ab dem 30.12.2026 und für Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30.06.2027.
  • Druckerzeugnisse werden aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen.
  • Nur der Erstinverkehrbringer eines Erzeugnisses muss eine Sorgfaltserklärung abgeben.
  • Der erste nachgelagerte Marktteilnehmer wird verpflichtet, die Referenznummer der Sorgfaltserklärung zu sammeln und aufzubewahren (keine Weitergabe in die nachgelagerte Lieferkette).
  • Kleinst- und kleine Unternehmen (mit Sitz in Ländern mit niedrigem Risiko) müssen einmalig eine vereinfachte Erklärung im Informationssystem abgeben.
  • Ein Erfahrungsaustausch von Experten, Stakeholdern und allen relevanten Marktteilnehmern zur Umsetzung der EUDR soll innerhalb der Multi-Stakeholder-Plattform der EU-Kommission stattfinden.
  • Die EU-Kommission soll bis 30.04.2026 einen Überarbeitungsvorschlag zur weiteren Vereinfachung der EUDR vorlegen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel