Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften - 26. Juni 2020

Verbraucherschutz im Inkassorecht

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.06.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vorgelegt (
19/20348
). Wie es darin heißt, hat sich infolge des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Transparenz im Inkassowesen deutlich verbessert. Sehr unbefriedigend stelle sich aber noch immer die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten dar, die im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch anzusehen seien. Zudem gebe es teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und würden mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner ausgenutzt.