Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG-E) - 28. Januar 2021

Verbraucherrechte im Telekommunikationsmarkt nachhaltig stärken

vzbv, Mitteilung vom 28.01.2021

vzbv veröffentlicht Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG-E)

Der Referentenentwurf zum TKMoG-E wurde nach langem Ringen innerhalb der Bundesministerien im Kabinett verabschiedet und wird nun im Bundesrat und Bundestag verhandelt.

Der Gesetzgeber setzt im vorliegenden Entwurf viele positiven Akzente für mehr Verbraucherschutz. So begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einführung von Minderungs- und Kündigungsrechten bei zu geringer Bandbreite. Auch die verbraucherfreundliche Anpassung des Entstörungsdienstes und der Umzugsregeln ist erfreulich. Positiv ist auch, dass die Regelungen der TK-Transparenzverordnung weitestgehend beibehalten werden.

In einzelnen Punkten bedarf es aus Sicht des vzbv allerdings dringend Anpassungen. Beim Minderungsrecht bei zu geringer Bandbreite ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, weshalb nur der nicht vertragskonforme Vertragsbestandteil gemindert werden soll. Die Neuregelung kann durch Anbieter leicht ausgehebelt werden und könnte zum zahnlosen Tiger mutieren. Sehr enttäuschend ist die gewählte Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet, da hier nur den europarechtlichen Minimalvorgaben entsprochen wird und zudem keine anfängliche Mindestbandbreite definiert ist. Hier sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden.

Quelle: vzbv