Zweites Führungspositionengesetz - 7. Januar 2021

Verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen

BMJV, Mitteilung vom 06.01.2021

Das Bundeskabinett hat am 06.01.2021 den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) beschlossen. Der Gesetzentwurf ist in gemeinsamer Federführung vom BMFSFJ und vom BMJV erarbeitet worden. Er entwickelt das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiter, verbessert seine Wirksamkeit und schließt Lücken. Eine zentrale Neuerung ist ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen.

„Es freut mich sehr, dass wir die Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen im Kabinett verabschiedet haben. Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen endlich auch auf Ebene der Geschäftsführung die Chancen, die sie verdienen. Denn Frauen tragen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. Das soll sich auch endlich angemessen in den Führungsebenen der Unternehmen abbilden. Bei der bereits eingeführten Quote für die Aufsichtsräte haben wir gesehen: Diese Regelungen wirken – und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte Unternehmenskultur aus. Sie werden eine positive Ausstrahlwirkung und Vorbildfunktion in dem jeweiligen Unternehmen, aber auch allgemein auf die Nachwuchsförderung von Frauen haben.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für mehr Frauen in Führungspositionen. Wir sorgen dafür, dass es künftig keine frauenfreien Vorstandsetagen in den betreffenden großen deutschen Unternehmen mehr geben wird. Das ist im Sinne einer zukunftsfähigen, modernen Gesellschaft, denn wir schöpfen so die Potentiale unseres Landes besser aus. Qualifizierte Frauen in Führung bereichern das Wirtschafts- und Arbeitsleben, sind Vorbilder und machen einen Unterschied für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sorgen damit erwiesenermaßen für mehr Erfolg. Wir haben über Jahre hinweggesehen: freiwillig tut sich sehr wenig und es geht sehr langsam. Die neuen Regelungen schaffen mehr Verbindlichkeit und der öffentliche Dienst geht mit gutem Beispiel voran.“

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey

Mit dem Gesetzentwurf werden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und die Beschlüsse einer vom Koalitionsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe umgesetzt.

Das sind die wichtigsten Punkte im FüPoG II:

  • In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.
  • Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden.
  • Der Bund nimmt seine Vorbildfunktion ernst: Die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten wird auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Das sind unter anderen die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. Für die rund 90 Unternehmen wird außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt.
  • Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot wird künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten.
  • Der Bund setzt sich auch das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.
  • Mehr Gleichstellung wird auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fallen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern vom Bund darunter – wie beispielsweise der Aufsichtsrat der DB Cargo oder der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH – und rund 107 weitere Gremien des Bundes sind künftig adäquat mit Frauen zu besetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann hier abgerufen werden.

Die Evaluierung des FüPoG und aktuelle Zahlen aus Studien machen den Handlungsbedarf deutlich:

  • Der durchschnittliche Frauenanteil in den Aufsichtsräten der rund 190 von Frauen in den Aufsichtsrat e.V. (FidAR) untersuchten börsennotierten Unternehmen ist auf 32,7 Prozent gestiegen.
  • Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der rund 103 Unternehmen mit fester Mindestquote ist auf 35,4 Prozent gestiegen.
  • Die 83 nicht der festen Mindestquote unterliegenden Unternehmen haben einen Frauenanteil im Aufsichtsrat von 24,4 Prozent, bleiben aber weiter deutlich unter 30 Prozent.
  • In den Vorständen liegt der Frauenanteil bei den Quotenunternehmen bei 12,7 Prozent, bei den Nicht-Quotenunternehmen bei nur 10,5 Prozent. (Quelle: WoB-Index 185 2020)
  • 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, melden derzeit eine Zielgröße Null.
  • Der Frauenanteil an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes liegt momentan bei 35 %. In fast allen Dienststellen des Bundes sind weniger Frauen als Männer in Leitungsfunktionen. Und je höher die Hierarchieebene, desto geringer der Frauenanteil. (Quelle: Gleichstellungsindex)

Quelle: BMJV